Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 unvereinbar ist mit den Grundrechten der Bevölkerung, besserte die Bundesregierung mit dem novellierten Klimaschutzgesetz 2021 nach. Doch was heißt das speziell für die Kommunen? Neue Gebäude müssen ab 2023 den Energie-Standard EH-55 einhalten und mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet sein. Auch ältere Bauten müssen nachgerüstet werden.