Hattersheim: Das geplante Rechenzentrum beschäftigt die GRÜNE Fraktion weiterhin

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 unvereinbar ist mit den Grundrechten der Bevölkerung, besserte die Bundesregierung mit dem novellierten Klimaschutzgesetz 2021 nach. Doch was heißt das speziell für die Kommunen? Neue Gebäude müssen ab 2023 den Energie-Standard EH-55 einhalten und mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet sein. Auch ältere Bauten müssen nachgerüstet werden. 

Die GRÜNE Fraktion in Hattersheim nahm dies zum Anlass, beim Magistrat nachzufragen, welche bauplanerischen Möglichkeiten es beim Bau des Rechenzentrums im Kastengrund gibt. Wichtige Punkte der Anfrage bildeten die Fassaden- und Dachgestaltung (Begrünung und Photovoltaikanlagen) sowie eine mögliche Abwärmenutzung.

Alessio Dale erläuterte die Anfragen im Umwelt-, Bau- und Verkehrausschuss: „Ein neues Rechenzentrum in Hattersheim, anliegend an einem Naturschutzgebiet, wird das Landschaftsbild für Jahrzehnte maßgeblich beeinflussen. Inwieweit wurde eine farbliche Fassadengestaltung in die Planungen mit einbezogen? Eine Photovoltaikanlage ist auf dem Dach des Rechenzentrums nicht umzusetzen. Aber die Möglichkeit, die Fassaden des Rechenzentrums mit Photovoltaikanlagen auszustatten, bietet mehr Fläche und ist bereits häufig eingesetzt. Photovoltaikelemente können farblich gestaltet werden und können statt in glänzend auch in matt hergestellt werden.“

Der Magistrat versichert, dass beim Bau des Rechenzentrums auf eine nachhaltige Bauweise geachtet wird und die Stadtverordneten den Bebauungsplan rechtzeitig erhalten, um sich zu informieren. Die Fraktion der GRÜNEN wird in der Angelegenheit weiter am Ball bleiben. 

Uwe Broschk der im Haupt- und Finanzausschuss und im Wirtschaftsförderungsrat vertreten ist, erklärt „die Unternehmen müssen sich ihrer ökologischen Verantwortung bewusst sein. Dabei ist die nachhaltige Bauweise neuer Gebäude von sich ansiedelnden Unternehmen ein zwingend notwendiger Schritt“.