Hattersheim: Den Ausverkauf der Stadt stoppen! – GRÜNE gegen Grundstücksverkäufe

In der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Oktober brachte der Magistrat unter TOP 7 die Vorlage Grundstücksvertrag ein. Im Anschluss an das Gewerbegebiet in Hattersheim West (Heddingheimer Straße) sollen mehr als 40.000 qm Grundstücksfläche, die im Eigentum der Stadt Hattersheim sind, an NTT Global Data Centers FRA5 verkauft werden.

„Was wir nicht vergessen dürfen, ist der Umweltaspekt. Die enorme Versiegelung dieser großen Fläche ist erschreckend. Insbesondere da wir z. B. von einer Regulierung wie in der Schweiz meilenweit entfernt sind. Dort gibt es die gesetzliche Regelung, dass eine versiegelte Fläche an anderer Stelle zu gleichen Teilen entsiegelt werden muss,“ so Uwe Broschk, Mitglied der Fraktion.

Nicht nur kostbares Ackerland geht hier verloren, sondern wir geben auch wertvolle Flächen ab, auf die wir kein Anrecht mehr haben werden.

So geht der Ausverkauf unseres „Tafelsilbers“ durch die jetzige Koalition. Wir haben diesem Verkauf unsere Zustimmung nicht gegeben.

Aus mehreren Gründen:

Erstens sehen wir hier einen massiven Ausverkauf unserer kostbaren Ackerflächen. Die multiplen Krisen, in denen wir uns befinden, haben gezeigt, dass es immer wichtiger wird Rohstoffe und Produkte selbst zu produzieren. Dafür werden auch kostbare Ackerflächen benötigt.

Zweitens vermissen wir ernsthafte Überlegungen, diese Grundstücke nicht aus der

Hand zu geben, sondern in Erbpacht zu verpachten – so bleibt das Eigentum bei der Stadt Hattersheim, also in öffentlicher Hand und auch der Mehrwert durch Preissteigerungen auf dem Grundstücksmarkt in der Kasse der Kommune.

Drittens machen wir uns abhängig von einer einseitigen Ansiedelung aus der Branche der Rechenzentren mit immensen Energieverbrauch.

Es wird seit Jahren heftig diskutiert, wie Kommunen mit ihrem Grund- und Bodeneigentum umgehen sollen. Diskussionsgrundlage dazu liefert ein sehr interessanter Beitrag von Dr. H.J. Vogel, ehemals Oberbürgermeister von München, zum Thema: Bezahlbarer Wohnraum. Er schreibt u.a. – Zitat:

„Bauland gehört in öffentliche Hand. Wenn Grundstücke in öffentlicher Hand sind, sind sie nicht mehr den Marktregeln unterworfen, sondern den Regeln, die sich aus dem allgemeinen Wohl und aus der sozialen Beurteilung des allgemeinen Wohls ergibt.“ Dem fühlen wir uns verpflichtet. Deshalb gibt es mit uns kein Ausverkauf von Grundstücken. Auch wenn es hier nicht um Wohnraum, sondern um Gewerbeansiedlung geht, gelten für uns trotzdem die gleichen Regeln.

In einem Nebensatz in seiner Haushaltsrede kritisiert der Bürgermeister die Verkäufe der früheren Koalition und äußert, dass er mühevoll wieder Grund und Boden in Randgebieten ankauft, um so wieder Eigentum zu schaffen. Wie passt das mit einem Verkauf von Grundstücken in exponierter Lage von über 40.000 qm zusammen?