In der Stadtverordnetenversammlung vom 27. März sprach die GALF ihren Dank und ihre Anerkennung für Renate Mohr aus, die in ihrer Funktion als Erste Stadträtin wertvolle Arbeit für Flörsheim geleistet hat. Durch ihr Engagement, ihre Fachkompetenz und ihre klugen Entscheidungen hat sie Flörsheim maßgeblich mitgestaltet und der Stadt sowohl in ökologischer als auch in sozialer Hinsicht ihren Stempel aufgedrückt. Die GALF respektiert Ihre Entscheidung, das Amt aus persönlichen Gründen nicht weiterzuführen, auch wenn der Verlust ihrer Arbeit und Expertise zu bedauern ist.
Die Koalition aus CDU und GALF steht geschlossen hinter Renate Mohr und würdigt ihre Verdienste für Flörsheim. Es besteht eine klare Vereinbarung zwischen den Bündnispartnern, nach der die GALF das Vorschlagsrecht für eine Neubesetzung des Amtes hat. Spekulationen, nach denen es an geeigneten Bewerbern fehle, entsprechen nicht der Realität. Vielmehr handelt es sich um eine bewusste Entscheidung der GALF, die Neubesetzung der Stelle zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchzuführen.
Aus Respekt vor der Souveränität der Stadtverordnetenversammlung und mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl im März 2026 haben die Koalitionäre gemeinsam beschlossen, eine Neuwahl erst nach der Kommunalwahl vorzunehmen. Einen entsprechender Antrag von CDU und GALF wurde in der Stadtverordnetenversammlung gestellt und ohne Gegenstimmen angenommen.
In der Öffentlichkeit wurde die Behauptung aufgestellt, dass der GALF nach 2026 sicher keine Möglichkeit mehr eingeräumt werde, die Stelle erneut zu besetzen, da sich die CDU bundesweit von den Grünen distanziert habe. Sowohl die GALF als auch die CDU betonten jedoch, dass sie in Flörsheim inzwischen eine solide Vertrauensbasis aufgebaut haben. Darum haben überregionale Konflikte keine Auswirkungen auf ihre erfolgreiche Zusammenarbeit vor Ort.
Die GALF ist sich der Stimmen bewusst, die die Stelle der Ersten Stadträtin für überflüssig halten oder sie aus Kostengründen abschaffen möchten. Diese Ansicht hält die GALF jedoch für nicht gerechtfertigt. Angesichts von über 20.000 Einwohnern benötigt Flörsheim eine entsprechend gut aufgestellte Verwaltung. Zwei hauptamtliche an der Verwaltungsspitze sind daher notwendig, um die Arbeitslast zu bewältigen und eine effiziente Stadtführung zu gewährleisten. Zudem fördert eine breitere politische Aufstellung eine ausgewogenere und vielfältigere Gestaltung der Stadtpolitik.
Die getroffene Entscheidung stellt sicher, dass nach der Kommunalwahl eine geordnete Neuwahl erfolgen kann. Damit wird eine stabile und zukunftsfähige Stadtverwaltung sichergestellt.