Haushaltsantrag: Unterbringung von Geflüchteten

Haushaltsantrag: "Unterbringung von Geflüchteten"

Status: Antrag der Koalition wurde beschlossen 

20.02.2023

Der Kreistag möge beschließen:  

Bei der Haushaltsstelle „Unterbringung von Geflüchteten“ wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,0 Millionen Euro für die Errichtung von Unterkünften im Jahr 2024 im Finanzhaushalt bereitgestellt.  

Begründung:  

Angesichts der allgemeinen Entwicklung ist davon auszugehen, dass über die drei bereits im Haushaltsplan 2023 vorgesehenen Einrichtungen hinaus ggf. Weitere Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete benötigt werden, die in der Errichtung unter Umständen einen größeren Planungsvorlaufhaben. Um für den Zeitraum 2024 frühzeitig handlungsfähig zu sein, soll dazu eine Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt werden.  

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