Änderungsantrag Einrichtung Kita-Kreiselternbeirat

Änderungsantrag: Einrichtung eines Kita-Kreiselternbeirates für den MTK

Änderungsantrag: Einrichtung eines Kita-Kreiselternbeirats für den MTK

Status: beschlossen

08.02.2023

Der Kreistag möge beschließen:  

  1. Der Main-Taunus-Kreis richtet im Rahmen des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) einen Kita-Kreiselternbeirat ein, mit dem Ziel, eine organisierte Mitwirkung der Erziehungsberechtigten zu etablieren, deren Kinder in den Kommunen des Main-Taunus-Kreises in Tageseinrichtungen sowie in Tagespflege betreut werden.
  2. Der Kreisausschuss wird beauftragt, unter fachlicher Beteiligung des Jugendamtes, eine geeignete Beteiligungsform für diese Interessenvertretung zu erarbeiten, und zwar unabhängig von einer Vertretungsstruktur auf Landes- oder kommunaler Ebene. Inwieweit Erziehungsberechtigte mit Kindern im Kita-Alter ohne Betreuungsangebot berücksichtigt werden können, soll geprüft werden. Es wird empfohlen, bei der Ausgestaltung des Gremiums auf die Unterstützung der Servicestelle KitaEltern Hessen zurückzugreifen.
  3. Dem Kita-Kreiselternbeirat soll ein Budget zur Deckung möglicher Sachkosten zur Verfügung gestellt werden.

 

Begründung:  

Das Ansinnen im Main-Taunus-Kreis, einen Kita-Kreiselternbeirat zu etablieren, wird unterstützt.  

Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen die Gesetzesänderung des § 27a HKJGB, mit der erst kürzlich die gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung und organisierte Mitwirkung der Erziehungsberechtigten auf Gemeinde-, Kreis- bzw. Stadt sowie Landesebene im Hessischen Landesrecht geschaffen wurde. Wie eine Beteiligung und Mitwirkung von Erziehungsberechtigten, die trotz Bedarf und Rechtsanspruch ein Betreuungsangebot für ihre Kinder erhalten haben, aussehen könnte, soll geprüft werden.  

Ziel ist, dass Erziehungsberechtigte von Kindern in Kindertagesstätten und bei Tagespflegepersonen im Main – Taunus – Kreis aus ihrer Mitte heraus eine Interessenvertretung wählen können, die unabhängig von Elternvertretungsstrukturen auf Gemeinde- oder Stadtebene (Kita-Stadtbeiräte) und auf Landesebene (Kita-Landeselternbeirat) ihre Arbeit aufnehmen kann.  

Entsprechend dem Kreis-Schulelternbeirat soll dem Kita-Kreiselternbeirat ein Budget zur Deckung möglicher Sachkosten zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise um Kontakte und die Kommunikation der Erziehungsberechtigten untereinander zu fördern.

 

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