Schwalbach: Jetzt braucht es Aufklärung und klare Anlagerichtlinien

Nach dem Debakel mit der Greensill Bank

Schwalbach gehört zu den Städten, die von dem Finanzskandal um die Greensill Bank am stärksten betroffen sind. Auf jede(n) Einwohner(in) entfällt ein möglicher Schadensbetrag von über 1.000,- Euro.   

Die Grünen haben einen Fragenkatalog zu dem Debakel an das Rathaus geschickt und sie unterstützen die Vorstellung, dass es zu den Vorgängen einen Akteneinsichts­ausschuss geben muss. Sie weisen darauf hin, dass nun dringend Anlagerichtlinien erarbeitet werden müssen, die den Spielraum des Bürgermeisters bei der Anlage von Festgeld künftig eingrenzen, damit solche dramatischen Verluste wie im Fall der Greensill Bank künftig vermieden werden.

Vor allem muss festgestellt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang weitere Anlagerisiken bei Banken ohne Einlagensicherung bestehen. Dann muss durch Anlagerichtlinien von vornherein ausgeschlossen werden, dass der Bürger­meister gleich 19 Millionen Euro bei einer einzelnen Bank anlegt, die ein nur mäßiges Ranking vorweisen kann.   

Die Grünen gehen nicht davon aus, dass dem Bürgermeister von vornherein illegales Vorgehen vorzuwerfen ist. Es geht allerdings darum, eine wie in diesem Fall extrem leichtfertige Geldanlage nicht mehr zuzulassen. Sich auf die Expertise von „Geld­maklern“ zu verlassen, die ihre Provision von den Banken erhalten, die vermittelt werden, ist schon sehr fragwürdig. Und gleich 19 Millionen bei einer mäßig bewerteten Bank ohne Sicherung der Einlagen anzulegen, bedeutet, dass Bürger­meister Alexander Immisch erstens der Sicherheit keine Priorität eingeräumt und zweitens, dass er nicht einmal eine angemessene Streuung des Risikos im Auge hatte. Der entsprechende Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 29. Mai 2018 wurde jedenfalls nicht beachtet.  

Was bei der Amtsvorgängerin Christiane Augsburger auf diesem Feld immer selbst­verständlich war, muss nun durch eine städtische Richtlinie vom Stadt­parlament vorgegeben werden. Angesichts der beachtlichen finanziellen Dimension sollte dies möglichst zeitnah in einer Sondersitzung des Parlaments geschehen. Zeitgleich wird man dann auch die Einsetzung eines Akten­einsichtsausschusses beschließen können.